Die rechtliche Situation zum Thema Sportwetten

In Deutschland unterliegen Online Sportwetten in erster Linie dem Staat, ebenso wie die anderen Formen der Glückspieldienstleistungen wie beispielsweise Lotto. Private Anbieter haben kaum eine Chance ihre Dienstleistungen anzubieten, da sie eine behördliche Genehmigung benötigen. Ohne eine solche ist das Anbieten von Sportwetten illegal und nach den §§ 284 bis 287 Strafgesetzbuch (StGB) mit Strafe bedroht. Somit werden viele private Anbieter wegen unlauteren Wettbewerbs oder unerlaubten Glücksspiels in Anspruch genommen. Weiterhin sagen die §§ 762, 763 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass Spielverträge nur dann rechtlich zustande kommen, wenn die Veranstaltung staatlich genehmigt ist. Somit braucht im Falle einer nicht genehmigten Wette der Kunde letztlich seinen Wetteinsatz nicht zahlen.

Genaueres regeln die einzelnen Bundesländer im Rahmen ihrer Gesetzgebungszuständigkeit durch ihre Landesgesetze. Somit waren die Sportwettengesetze der einzelnen Bundesländer, die in erster Linie bestimmen unter welcher Voraussetzung eine behördliche Genehmigung überhaupt erteilt wird, lange Zeit sehr unterschiedlich gestaltet. Seit dem Lotteriestaatsvertrag von 2004 gelten darum landesübergreifende Regelungen für Glücksspiele, welche allerdings nur beschränkt für Klarheit sorgen.

Auf Europaebene ist die Rechtslage anders gestaltet, so kann man von einer Zersplitterung der Rechtslage im Bereich der Sportwetten auf deutscher und europäischer Ebene reden. Grundsätzlich gilt nämlich ein Anwendungsvorrang des Europarechtes, aber nur einige deutsche Gerichte berücksichtigen dieses. Nach europarechtlicher Regelung stellen Beschränkungen, wie es sie in Deutschland gibt, nämlich einen Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar. Deutsche Gerichte sehen aber oft eine Rechtfertigung durch das Allgemeinwohl, um das Europarecht zu umgehen. So gibt es zu der gleichen Ausgangssituation unterschiedlichste Urteile deutscher Gerichte.

Am 8. September 2010 stellte der EuGH in seinem Urteil (Az.:C-409/06) klar, dass ein solches Vorgehen gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. Zwar ist nicht gesagt, dass der Staat nun sein Sportwettenmonopol aufgeben muss. Aber dieses müsste in Zukunft auf einer umfassenden Rechtsgrundlage gestützt werden. Somit dürfte in naher Zukunft eine Neuregelung im Sportwettenrecht auf Deutschland zukommen.

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